Vermietung Hinweise – AGB und FAQ`s
Sollten die Spielgeräte, Hüpfburg oder Kletterwand verschmutzt oder nass zurückgebracht werden, wird je nach Reinigungs- und Trocknungsaufwand 60,- Euro bis 120,- Euro Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt. Beschädigte Spielgeräte müssen gleichwertig ersetzt werden oder werden zum Widerbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Beschädigungen an der Hüpfburg oder Kletterwand werden zum Reparaturkostenpreis in Rechnung gestellt.
Der Vermieter übergibt die umseitige Mietsache in sauberem, funktionstüchtigem Zustand. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, die Mietgegenstände in technisch einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand ohne erkennbare Mängel erhalten zu haben. Sollten beim Aufbau Schäden festgestellt werden, ist der Vermieter unbedingt sofort, vor Benutzung der Hüpfburg, zu informieren.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem und sauberem Zustand, trocken und ordnungsgemäß verpackt zurückzugeben. Die Hüpfburg sowie die Kletterwand dürfen bei Nässe, Regen oder Schnee nicht benutzt werden. Lüfter sowie abgelassene Hüpfburgen sind mit einer Plane abzudecken
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 10 Tage vor der Veranstaltung möglich. Der Vermieter darf bis fünf Werktage vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Möchte der Mieter vom Vertrag zurücktreten, so muss er bis 10 Tage vorher schriftlich beim Vermieter absagen. Geschieht dies nicht, fällt eine Pauschale in Höhe von 60% der eigentlich entstandenen Mietkosten an. Bei Unwetter und Sturm kann noch am Veranstaltungstag, aber nur vor Abholung der Mitgegenstände beim Vermieter kostenfrei storniert werden, ansonsten fällt eine Pauschale in Höhe von 80% der eigentlich entstandenen Mietkosten an.
- Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfange auf den Mieter über.
- Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab.
- Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg und Kletterwand ergeben. Er stellt den Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.
- Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg, Kletterwand und Spielgeräte zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Aggregates, Regen, Sturm) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
- Der Mieter haftet dem Vermieter über die gesetzliche Haftung hinaus während der Mietzeit auch für Diebstahl der Mietsache und unverschuldet an der Mietsache entstehende Sachschäden (z.B. Vandalismus, etc.).
Der Mieter haftet für Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl der Mietsache nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie:
1. Sachverständigenkosten
2. Wertminderung
3. Mietausfallkosten
wenn
1. der Schaden durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Handeln des Mieters entstanden ist,
2. durch Verletzung der Aufsichtspflicht,
3. oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingtes Fehlverhalten entstanden ist.
- Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten und Verpflichtungen dieses Vertrages haftet der Mieter in vollem Umfang.
- Die Benutzung der Hüpfburg ist durch maximal 8 Kindern, die Nutzung der Kletterwand durch maximal 3 bis 4 Kinder gleichzeitig zulässig!
- Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem und sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung bei entstandenen Schäden und Verluste.
- Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungs- / Trocknungsgebühr von 60,00 €, netto zu zahlen. Diese wird bei der Rückgabe ggf. von der Kaution abgezogen.
- Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg an Dritte zu überlassen.
Bei Unwetter, Sturm, starkem Wind, Regen, Hagel, Schnee und Eis dürfen die Spielgeräte nicht verwendet werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung und Ersatzansprüche seitens des Mieters. Sollte die Hüpfburg aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse in nassem Zustand abgebaut und verpackt werden müssen, so ist bei der Abgabe in der Feuerwehr der annehmende Mitarbeiter unbedingt vor Ort davon in Kenntnis zu setzen. Bei starken Verschmutzungen und Nässe wird je nach Reinigungs- und Trocknungsaufwand 60,- Euro bis 120,- Euro Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt.
- Bei Einzelvermietung werden für die Ein- und Ausladung zwei Personen benötigt. Gewicht Hüpfburg (im Sack verpackt) ca. 150 kg, Kletterwand (im Sack verpackt) ca. 160 kg. Sollte der Anhänger vom Vermieter nicht zur Verfügung stehen, muss ein geeignetes Transportmittel vom Mieter gestellt werden
- Die Zeiten für die Abholung und Rückgabe werden individuell vereinbart. An Samstagen und Sonntagen erfolgt ist nur in Ausnahmefällen die Abholung und Rückgabe möglich.
- Der Mieter verpflichtet sich zum Aufstellen von Werbe-RollUps, welche vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden. Die RollUps müssen gut sichtbar neben den Hüpfburgen oder Spielgeräten aufgestellt werden. Dank der Werbung können wir die günstigen Mietpreise anbieten, wir bitten hier um Ihre ehrliche und faire Unterstützung. Ausgenommen hiervon private Firmenveranstaltungen und Privatverleih.
- Bei Vermietung mit Anhänger muss auch der Anhänger am Veranstaltungsgelände gut sichtbar aufgestellt werden.
- Der Mieter muss bei Abholung eine Kaution in Höhe von 150,- Euro bar hinterlegen. Nach Rückgabe und Kontrolle des Anhängers erhält der Mieter die Kaution in bar zurück.
- Der Verein stellt je nach Verfügbarkeit und nach vorheriger Absprache den vereinsinternen Anhänger zum Transport zur Verfügung. Dies ist unbedingt bei der Reservierung anzugeben.
- Der Mieter/ Fahrer muss im Besitz eines gültigen EU-Führerscheins sein.
- Der Anhänger darf nur zum Transport der Spielmodule verwendet werden.
- Das abholende Fahrzeug benötigt eine Kfz-Anhängerkupplung mit einer zulässigen Anhängerlast von mind. 1500 kg.
- Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem vermieteten Anhänger, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung des Anhängers entstehenden Mietausfall.
- Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen am Anhänger werden von einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Der Mieter verpflichtet sich den Anhänger pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde. Der Anhänger ist gegen Diebstahl zu sichern. Nie hecklastig beladen! Lastverteilung ca. 50-100 Kg auf die Kugelkupplung ( je nach Anhänger). Zulässige Achslasten beachten. Die Fahrweise ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Hohe Windstärken, Windböen, Glatteis etc. können zu Unfällen führen.
- Fahrten außerhalb Deutschlands sind nicht gestattet.
Zahlungsmöglichkeiten:
- Bar bei Abholung
- Rechnung (Vereine, Firmen und Bestandskunden)
Verleih November bis Februar
Verleih Hüpfburg, Kletterwand und Spielgeräte im Winter
Nur in Ausnahmefällen verleihen wir unsere Spielmodule im Winter. Voraussetzung für einen Verleih im Winter, ist zum Beispiel, dass die Geräte im Betrieb dauerhaft überdacht sind. Welche Gründe das hat und welche Voraussetzungen bestehen erfahren sie hier:
Hüpfburg, Kletterwand und Spielgeräte in Bad Brückenau mieten.
Bei der Feuerwehr Bad Brückenau können Sie jetzt alles was Spaß macht für Ihr Event mieten. Neben einer Feuerwehr Hüpfburg können Sie auch eine aufblasbare Kletterwand und Spielgeräte leihen. Je nach Mietoption können Sie die Gegenstände gemütlich in unserem Anhänger transportieren.
Hüpfburg in Feuerwehr-Optik
Hüpfburg Feuerwehr mit Rutsche und Dach
Maße: 6 m x 5 m x 4 m
Für den Auf-und Abbau werden mind. 2 Personen benötigt. Leistung Gebläse 1100 Watt, Betrieb mit 230 V.
Kletterwand
Kletterwand aufblasbar mit Kletterseil
Maße: 5 m x 5 m x 6 m
Für den Auf-und Abbau werden mind. 2 Personen benötigt. Leistung Gebläse 1100 Watt, Betrieb mit 230 V.
Spielgeräte mieten
Bobbycars, Pedalo, Stelzen, Fahrgeräte usw.
Inhalt: Basketballspiel, Cornhole, 3 x Bobby Car, 20 x Trainingskegel, Diabolo klein, Diabolo groß, 3 x Springseile, Jonglierkeulen, Pedalo Stelzen, Pedalo Rondolo, Pedalo Classic, Pedalo Slalom, Leitergolf, Ringwurfspiel, Kullerkreisel, Swing Scooter, Stunt Scooter. Für den Transport stellen wir gerne unseren Anhänger zur Verfügung.
Reguläre Abholung an Wochenenden Freitag, Rückgabe Montag. Nach Absprache in Ausnahmefällen auch am Wochenende. Wenn Sie keine Transportmöglichkeiten haben, steht unser vereinsinterner Anhänger zur Verfügung.
