Vergünstigte Mietpreise bei Verlängerung, Kombinationen oder am Wochenende
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Preise
Einzelpreise und Kombipreise für Vereine und Firmen
FAQ – Hinweise
FAQ und wichtige Hinweise zur Vermietung
Verleih Oktober bis März
Verleih Hüpfburg, Kletterwand und Spielgeräte im Winter
Nur in Ausnahmefällen verleihen wir unsere Spielmodule im Winter. Voraussetzung für einen Verleih im Winter, ist zum Beispiel, dass die Geräte im Betrieb dauerhaft überdacht sind. Welche Gründe das hat und welche Voraussetzungen bestehen erfahren sie hier:
Hüpfburg, Kletterwand und Spielgeräte in Bad Brückenau mieten.
Bei der Feuerwehr Bad Brückenau können Sie jetzt alles was Spaß macht für Ihr Event mieten. Neben einer Feuerwehr Hüpfburg können Sie auch eine aufblasbare Kletterwand und Spielgeräte leihen. Je nach Mietoption können Sie die Gegenstände gemütlich in unserem Anhänger transportieren.
Hüpfburg in Feuerwehr-Optik
Hüpfburg Feuerwehr mit Rutsche und Dach
Maße: 6 m x 5 m x 4 m
Für den Auf-und Abbau werden mind. 2 Personen benötigt. Leistung Gebläse 1100 Watt, Betrieb mit 230 V.
Kletterwand
Kletterwand aufblasbar mit Kletterseil
Maße: 5 m x 5 m x 6 m
Für den Auf-und Abbau werden mind. 2 Personen benötigt. Leistung Gebläse 1100 Watt, Betrieb mit 230 V.
Spielgeräte mieten
Bobbycars, Pedalo, Stelzen, Fahrgeräte usw.
Inhalt: Basketballspiel, Cornhole, 3 x Bobby Car, 20 x Trainingskegel, Diabolo klein, Diabolo groß, 3 x Springseile, Jonglierkeulen, Pedalo Stelzen, Pedalo Rondolo, Pedalo Classic, Pedalo Slalom, Leitergolf, Ringwurfspiel Reservierung von Spielgeräten möglich, müssen jedoch mit dem eigenen Fahrzeug abgeholt werden. Der Anhänger für das Spielmobil wird leider erst im November geliefert.
An den Wochenenden können sämtliche Mietgegenstände nur zum Wochenendtarif Samstag plus Sonntag gemietet werden. Reguläre Abholung Freitag, Rückgabe Montag. Unser vereinsinterner Anhänger steht erst ab November zur Verfügung. Reservierung von Spielgeräten möglich, müssen jedoch mit dem eigenen Fahrzeug abgeholt werden.
Hüpfburg, Kletterwand und Spielgeräte Einzelpreise
Preise Netto, zzgl. MwSt. und ohne Lieferservice. Anlieferung und Aufbau nur nach Absprache. Sonderpreise für Vereine aus Bad Brückenau siehe in der Auflistung.
Hüpfburg
Hüpfburg Einzelpreis
/ Tag
Verlängerung Werktag 45,- € / Tag Wochenende Sa + So 108,- €
Vereine aus Bad Brückenau:
65,- €/Tag, Verlängerung 42,- €/Tag Wochenende Sa + So 100,- €
Kletterwand
Kletterwand Einzelpreis
/ Tag
Verlängerung Werktag 45,- € / Tag Wochenende Sa + So 108,- €
Vereine aus Bad Brückenau:
65,- €/Tag, Verlängerung 42,- €/Tag Wochenende Sa + So 100,- €
Spielgeräte
Spielgeräte Einzelreis
/ Tag
Verlängerung Werktag 26,- € / Tag Wochenende Sa + So 62,- €
Vereine aus Bad Brückenau:
37,- €/Tag, Verlängerung 24,- €/Tag Wochenende Sa + So 57,- €
Hüpfburg, Kletterwand und Spielgeräte Kombitarife
Hüpfburg und
Kletterwand
Kombi Hüpfburg und Kletterwand mieten
/ Tag
Verlängerung Werktag 45,- € / Tag Wochenende Sa + So 195,- €
Vereine aus Bad Brückenau:
117,- €/Tag, Verlängerung 76,- €/Tag Wochenende Sa + So 181,- €
Kletterwand, Hüpfburg und Spielgeräte
Kombi Hüpfburg, Kletterwand und Spielgeräte mieten
/ Tag
Verlängerung Werktag 102,- € / Tag Wochenende Sa + So 245,- €
Vereine aus Bad Brückenau:
147,- €/Tag, Verlängerung 95,- €/Tag Wochenende Sa + So 228,- €
Hüpfburg oder
Kletterwand mit Spielgeräte
Hüpfburg oder Kletterwand mit Spielgeräten mieten
/ Tag
Verlängerung Werktag 61,- € / Tag Wochenende Sa + So 147,- €
Vereine aus Bad Brückenau:
88,- €/Tag, Verlängerung 57,- €/Tag Wochenende Sa + So 136,- €
An den Wochenenden können sämtliche Mietgegenstände nur zum Wochenendtarif Samstag plus Sonntag gemietet werden. Reguläre Abholung Freitag, Rückgabe Montag. Unser vereinsinterner Anhänger steht erst ab November zur Verfügung. Reservierung von Spielgeräten möglich, müssen jedoch mit dem eigenen Fahrzeug abgeholt werden.
Vermietung Hinweise – FAQ
Sollten die Spielgeräte, Hüpfburg oder Kletterwand verschmutzt oder nass zurückgebracht werden wird 60,- Euro Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt. Beschädigte Spielgeräte müssen gleichwertig ersetzt werden oder werden zum Widerbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Beschädigungen an der Hüpfburg oder Kletterwand werden zum Reparaturkostenpreis in Rechnung gestellt.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung möglich. Der Vermieter darf bis fünf Werktage vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Möchte der Mieter vom Vertrag zurücktreten, so muss er bis fünf Tage vorher schriftlich beim Vermieter absagen. Geschieht dies nicht, fällt eine Pauschale in Höhe von 60% der eigentlich entstandenen Mietkosten an. Bei Unwetter und Sturm kann noch am Veranstaltungstag, aber nur vor Abholung der Mitgegenstände beim Vermieter kostenfrei storniert werden, ansonsten fällt eine Pauschale in Höhe von 70% der eigentlich entstandenen Mietkosten an.
- Gefahrenübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfange auf den Mieter über.
- Der Vermieter lehnt jede Inanspruchnahme ab.
- Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg und Kletterwand ergeben. Er stellt den Vermieter und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren.
- Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg, Kletterwand und Spielgeräte zum Zeitpunkt des Mietbeginns ist der Vermieter verantwortlich.
- Der Vermieter übernimmt keine Haftung, wenn die Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Hüpfburg oder des Aggregates, Regen, Sturm) nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
- Der Mieter haftet dem Vermieter über die gesetzliche Haftung hinaus während der Mietzeit auch für Diebstahl der Mietsache und unverschuldet an der Mietsache entstehende Sachschäden (z.B. Vandalismus, etc.).
- Die Benutzung der Hüpfburg ist durch maximal 8 Kindern, die Nutzung der Kletterwand durch maximal 3 bis 4 Kinder gleichzeitig zulässig!
- Der Mieter muss geeignetes Aufsichtspersonal stellen, welches die Benutzung ständig und verantwortungsbewusst überwacht.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem und sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung bei entstandenen Schäden und Verluste.
- Bei Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungs- / Trocknungsgebühr von 60,00 €, netto zu zahlen. Diese wird bei der Rückgabe ggf. von der Kaution abgezogen.
- Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg an Dritte zu überlassen.
Bei Unwetter, Sturm, starkem Wind, Regen, Hagel, Schnee und Eis dürfen die Spielgeräte nicht verwendet werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung und Ersatzansprüche seitens des Mieters. Sollte die Hüpfburg aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse in nassem Zustand abgebaut und verpackt werden müssen, so ist bei der Abgabe in der Feuerwehr der annehmende Mitarbeiter unbedingt vor Ort davon in Kenntnis zu setzen.
- Bei Kombivermietungen werden die Mietgegenstände immer mit Anhänger vermietet. Das abholende Fahrzeug benötigt eine Kfz-Anhängerkupplung mit einer zulässigen Anhängerlast von mind. 1500 kg. Der Lenker benötigt einen gültigen Führerschein, welcher bei Abholung vorgelegt werden muss.
- Bei Einzelvermietung werden für die Ein- und Ausladung zwei Personen benötigt. Gewicht Hüpfburg (im Sack verpackt) ca. 150 kg, Kletterwand (im Sack verpackt) ca. 160 kg. Sollte der Anhänger vom Vermieter nicht zur Verfügung stehen, muss ein geeignetes Transportmittel vom Mieter gestellt werden
- Die Zeiten für die Abholung und Rückgabe werden individuell vereinbart. An Samstagen und Sonntagen erfolgt in der Regel keine Abholung und Rückgabe
- Der Mieter verpflichtet sich zum Aufstellen von Werbe-RollUps, welche vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden. Die RollUps müssen gut sichtbar neben den Hüpfburgen oder Spielgeräten aufgestellt werden. Dank der Werbung können wir die günstigen Mietpreise anbieten, wir bitten hier um Ihre ehrliche und faire Unterstützung. Wir dies nicht gemacht, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- Euro fällig. Ausgenommen hiervon private Firmenveranstaltungen und Privatverleih.
- Bei Vermietung mit Anhänger muss auch der Anhänger am Veranstaltungsgelände gut sichtbar aufgestellt werden.
Vermietung Anfrage stellen
Im Kalender können Sie die Verfügbarkeit prüfen. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage über unser Anfragenformular oder per E-Mail an: presse@fwbrk.de oder per WhatsApp/ Telefonisch an Sebastian Gerr unter 0171-2662510.